Verarbeitungsrichtlinien
Ö-Norm B 3350 „Tragende Wände“
“Verarbeitungsrichtlinien für Werkputzmörtel“ der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz (ÖAP)
Leichtputz auf Holz-Mantelbeton:
Verarbeitungsrichtlinien für Putzsystem Grundputz aus Leichtputzmörtel LW + Deckputz
Schallschutz:
- Durch durchgehendes Einschlitzen der Außenwand-Innenseite soll eine kraftschlüssige Verbindung des Füllbetons zwischen der Schalldämmwand und der Außenwand geschaffen werden.
- Zwischen den Querstegen muss immer genügend Beton sein, Passstücke müssen mindestens 2 Querstege aufweisen und ausreichend genagelt werden.
- Nach dem Aufsetzen von max. 4 Scharen den Füllbeton nur zur Hälfte einbringen und gut rütteln, danach die 2. Hälfte einbringen und wieder gut rütteln (damit die Steine nicht brechen, dürfen jeweils nur 2 Scharen gerüttelt werden).
- Mit dem Flaschenrüttler (Rüttelkopf max. 30-40 mm) den Füllbeton gut verdichten, damit er eine innige Verbindung mit dem Holzbetonmantel eingeht und der Füllbeton unter den Stegen anliegt.
- Man soll einen plastischen Füllbeton herstellen und verwenden. Er soll nicht zu weich, aber auch nicht zu steif sein. Der Füllbeton darf auf keinen Fall entmischen. Zur besseren Verarbeitung Fließmittel zusetzen. Größtkorn 16 mm.
- Man soll schalltechnisch wichtige Wände (Wohnungstrennwände) usw. nicht durch Schächte, große Schlitze und Bohrungen schwächen.
- Weiters soll man die Spansteinwände nicht anstemmen, damit sich diese nicht vom Betonkern lösen! Leitungsschlitze dürfen daher nur gefräst werden!
- Für Elektroleitungen darf man nur schmale, flache Schlitze einfräsen, die nicht spiegelgleich gegenüber angeordnet werden dürfen. Die Schlitze müssen nach dem Verlegen voll mit Zementmörtel ausgeworfen werden.
- Die Steckdosen sollen nicht tiefer als die Dicke der Spansteinwandungen eingesetzt werden.
Wenn diese Punkte beachtet werden, hat man keine Probleme mit der Schalldämmung.